Gildenrechte
Zur Navigation springen
Die richtige Zusammenstellung von Rechten der Gildenmitglieder sorgt dafür, dass eurer Gilde genug Handlungsspielraum bei Abwesenheit der Gründer und Anführer bleibt, aber auch, dass nicht aufgrund von zu vielen Rechten für alle Chaos ausbricht.
Gründer haben alle Rechte. Sie können weitere Gründer entmachten und die komplette Gilde auflösen. Zudem sind sie die einzigen, die Anführerrechte verleihen können und den Gildennamen ändern können. | |
Anführer können alles machen bis auf die spezifisch für Gründer genannten Rechte. | |
Moderatoren können neue Themen im Gildenforum erstellen und es moderieren. | |
Ein Einlader darf Einladungen an andere Mitspieler versenden. | |
Ein Herold kann über einen Button alle Gildenmitglieder zu einer Konversation hinzufügen. | |
Vertrauenswürdige Mitglieder dürfen im GvG Belagerungen aufstellen und löschen, sowie Verteidigungs-Slots freischalten, das HQ verschieben und Sektoren Freiheit gewähren. |