Gildenrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Juni 2022, 10:27 Uhr
Die richtige Zusammenstellung von Rechten der Gildenmitglieder sorgt dafür, dass eurer Gilde genug Handlungsspielraum bei Abwesenheit der Gründer und Anführer bleibt, aber auch, dass nicht aufgrund von zu vielen Rechten für alle Chaos ausbricht.
Gründer haben alle Rechte. Sie können weitere Gründer entmachten und die Gilde unwiderruflich auflösen. Zudem sind sie die einzigen, die Anführerrechte verleihen können und den Gildennamen ändern können. | |
Anführer haben, bis auf die nur auf Gründer begrenzten, alle Rechte. Sie können die Stufen 2 bis 4 in der Gilden-Expedition freischalten. | |
Moderatoren können die Gildenkategorie im Postfach verwalten. | |
Ein Einlader darf Einladungen an andere Mitspieler versenden. | |
Ein Herold kann über einen Button alle Gildenmitglieder zu einer Konversation hinzufügen. | |
Vertrauenswürdige Mitglieder dürfen im GvG Belagerungen aufstellen und löschen, sowie Verteidigungs-Slots freischalten, das HQ verschieben, Sektoren Freiheit gewähren und als versteckt markierte Foren des Gildenforums (nur im Browser) betrachten. | |
Gefechtsoffiziere dürfen innerhalb der Gilden-Gefechte Provinzgebäude bauen und zerstören und Fokus-Markierungen setzen und entfernen. |