Gildenrechte: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Kiwi (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Kiwi (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
|- | |- | ||
| style="text-align: center; background-color:#003366;"| [[File:Trusted.PNG|link=]] | | style="text-align: center; background-color:#003366;"| [[File:Trusted.PNG|link=]] | ||
| | Vertrauenswürdige Mitglieder dürfen im GvG Belagerungen aufstellen und löschen, sowieso Verteidigungs-Slots freischalten, das HQ verschieben und Sektoren Freiheit gewähren. | | | Vertrauenswürdige Mitglieder dürfen im GvG Belagerungen aufstellen und löschen, sowieso Verteidigungs-Slots freischalten, das HQ verschieben und Sektoren Freiheit gewähren. | ||
|- | |||
|} | |} |
Version vom 26. August 2016, 23:04 Uhr
Die richtige Zusammenstellung von Rechten der Gildenmitglieder sorgt dafür, dass eure Gilde genug Handelsspielraum bei Abwesenheit der Gründer und Anführer bleibt, aber auch, dass nicht aufgrund von zu vielen Rechten für alle Chaos ausbricht.
Gründer haben alle Rechte. Sie können weitere Gründer entmachten und die komplette Gilde auflösen. Zudem sind sie die einzigen, die Anführerrechte verteilen können. | |
Anführer können alles machen bis auf die spezifisch für Gründer genannten Rechte. | |
Moderatoren können neue Themen im Gildenforum erstellen und es moderieren. | |
Ein Einlader darf Einladungen an andere Mitspieler versenden. | |
Ein Herold kann über einen Button alle Gildenmitglieder zu einer Konversation hinzufügen. | |
Vertrauenswürdige Mitglieder dürfen im GvG Belagerungen aufstellen und löschen, sowieso Verteidigungs-Slots freischalten, das HQ verschieben und Sektoren Freiheit gewähren. |